Die Elektrothermographie wird sowohl als eigenständige Prüfung, als auch in Verbindung mit einer “konventionellen” Elektroüberprüfung, z.B. gemäß VdS, Baurecht, oder sonstigen behördlichen Auflagen, als Kombiprüfung angeboten, was sicherlich als Optimum anzusehen wäre. Obwohl Elektrothermographie zweifelsohne Einblicke in elektrische Systeme erlaubt, die mit den klassischen Beurteilungsmöglichkeiten nicht machbar sind, wird diese Technik leider immer noch seitens der Behörden und technischen Gremien geradezu ignoriert. Weder in den einschlägigen Normen, noch in elektrotechnischen Regelwerken, Richtlinien, Empfehlungen wird das Wort Elektrothermographie erwähnt. Weshalb diese Dienstleistung, die sicherlich als Stand der Technik bezeichnet werden kann, keine Beachtung findet ist unverständlich und ignorant zugleich.
Somit ist die thermographische Untersuchung an elektrischen Anlagen weiterhin eine freiwillige Überprüfung, die ein Betreiber aus Eigeninteresse durchführen lässt. Hinsichtlich verbindlicher Prüffristen, Mängelbewertungen und Mängelverfolgungen gibt es daher keinen einheitlichen Stand. Auch die Berichtsfassung ist stark unterschiedlich und nicht festgelegt. Glücklicherweise ist mittlerweile die DIN 54191:2009-03 -Zerstörungsfreie Prüfung Thermografische Prüfung elektrischer Anlagen- offiziell herausgegeben worden, sodass wenigstens hier nun ein Standard erreicht wird, der verbindliche und auch einheitliche Vorgaben gibt.
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